Gesetze & Normen

Pflichten für Aufzuganlagenbetreiber

Betrieb:

Ganz wichtig für den Betrieb einer Aufzugsanlage ist die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Dort ist die Aufzugsanlage weitestgehend als Arbeitsmittel definiert und verschärft somit die Vorschriften für den Betreiber. Somit werden Notrufsysteme zur Pflicht und die Prüfungen im Allgemeinen strenger.

Zu der Betriebssicherheitsverordnung kommen noch die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) hinzu. Diese konkretisieren die BetrSichV hinsichtlich der Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen.

Gerne können Sie sich weiter über Aufzüge als Arbeitsmittel und Gefährdungsbeurteilungen, Betreiberpflichten, Inaugenscheinnahme, Prüfung vor Inbetriebnahme, Notrufmanagement und Prüfplakette informieren.

Inverkehrbringung:

Für die Inverkehrbringung einer Aufzugsanlage ist besonders das europäische „Grundgesetz für Aufzüge“ – die Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU – wichtig. Sie regelt jegliche Anforderung des neu in Verkehrbringens von Aufzügen und deren Bauteilen. Weiter wird dies noch in den DIN EN´s definiert, sowie in nationalen Empfehlungen und Werken (z.B. VDI – Verein Deutscher Ingenieure)